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Fahrschule Schnücker

Für Eltern & Begleitpersonen

Der Führerschein ist ein großer Schritt – für Ihr Kind und auch für Sie. BF17 macht daraus keinen Schnellkurs, sondern einen sicheren Übergang in die Selbstständigkeit.

Warum BF17 eine starke Idee sein kann

Das ist nicht nur ein gutes Gefühl: Die Auswertung des deutschen Modellversuchs durch die Bundesanstalt für Straßenwesen wird mit rund 22 % weniger Unfällen nach der Begleitphase zusammengefasst.

Entscheidend ist die zusätzliche, reale Fahrpraxis. Sie müssen dafür keine Fahrlehrerin oder kein Fahrlehrer sein: Sie geben Ruhe und Rückhalt. Fahren lernt Ihr Kind bei uns.

Auswertung zum Modellversuch ansehen ↗

Kurz vor dem Start

Sie geben Rückhalt.
Die Ausbildung macht Ihr Kind.

Sie müssen die Fahrschule nicht mit nach Hause nehmen. Klären Sie Begleitung und Fahrzeug – den Rest gehen wir mit Ihrem Kind Schritt für Schritt an.

Begleitperson

Erst prüfen. Dann eintragen.

  • mindestens 30 Jahre alt
  • Klasse B seit mindestens fünf Jahren
  • höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister
  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen

Bei Unsicherheit: erst klären, bevor die Begleitperson im Antrag angegeben wird.

Voraussetzungen beim Bundesverkehrsministerium ansehen ↗

Ihre Rolle

Rückhalt. Nicht Fahrlehrer.

Ihr Kind fährt eigenverantwortlich. Sie sind die ruhige Ansprechperson daneben – nicht Prüfer, nicht zweiter Fahrer und nicht die Fahrlehrerin oder der Fahrlehrer zu Hause.

  • Sie dürfen nur begleiten, wenn Sie namentlich in der Prüfungsbescheinigung stehen.
  • Sie sollen nicht aus der Fahrt eine private Fahrstunde machen.
  • Sie dürfen nicht begleiten, wenn Sie unter Alkohol-, Cannabis- oder anderem Drogeneinfluss stehen.

Wenn eine Situation fachlich geklärt werden muss, gehört sie zu uns in die Ausbildung.

Eigenes Auto

Vor der ersten Fahrt den Versicherer fragen.

Der Versicherer entscheidet, was für Ihr Fahrzeug und Ihren Vertrag gilt. Das klären Sie am besten, bevor Ihr Kind das erste Mal begleitet fährt.

Frage für Ihren Versicherer:

Unser Kind nimmt am Begleiteten Fahren ab 17 teil und soll unser Fahrzeug nutzen. Ist das mit unserem aktuellen Vertrag abgedeckt? Müssen wir etwas melden oder ändern?

Gut zu wissen

Persönliche Schülerdaten gehören nicht auf diese Seite.

Prüfungsstand, Termine und Konto bleiben geschützt. Für einen konkreten Fall wählen Sie einfach den passenden Kontaktweg.

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